WICHTIG! BITTE VOR DEM VERWENDEN DER SOFTWARE UNBEDINGT LESEN: DIESER LIZENZVERTRAG (auch als „Vertrag“ bezeichnet) REGELT DIE LIZENZBEDINGUNGEN FÜR DIE XEROX-DRUCKERTREIBERSOFTWARE UND DIE DAZUGEHÖRENDE DOKUMENTATION (als „Software“ bezeichnet). DURCH DAS HERUNTERLADEN, DIE INSTALLATION ODER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERKLÄRT SICH DER BENUTZER MIT DIESEM VERTRAG EINVERSTANDEN. FALLS DER BENUTZER MIT DIESEM LIZENZVERTRAG NICHT EINVERSTANDEN IST, DARF DIESE SOFTWARE NICHT HERUNTERGELADEN, INSTALLIERT ODER VERWENDET WERDEN UND SÄMTLICHE DATEIEN DER SOFTWARE MÜSSEN VON ALLEN RECHNERN, AUF DENEN DIE SOFTWARE GELADEN ODER GESPEICHERT WURDE, GELÖSCHT WERDEN. In diesem Vertrag bezeichnet der Begriff „Xerox“ die Xerox Corporation, ihre Niederlassungen, Tochtergesellschaften und Partnerunternehmen. Beauftragt der Endbenutzer eine dritte Partei mit der Installation der Software, so muss diese zustimmen, stellvertretend für den Endbenutzer zu handeln. In diesem Fall erklärt der Handlungsbevollmächtigte des Endbenutzers hiermit, dass er 1) den Endbenutzer-Lizenzvertrag für die Software gelesen hat und diesem für den Endbenutzer zustimmt oder 2) den Endbenutzer auf den Lizenzvertrag hingewiesen hat und der Endbenutzer diesen Vertrag explizit akzeptiert hat. 1. LIZENZGEWÄHRUNG: Xerox gewährt dem Benutzer eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Verwendung der Software auf einem Einzelrechner. Benutzer haben keine anderen Rechte an der Software und sind nicht berechtigt: (1) die Software weiterzugeben, zu kopieren, zu verändern, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder Derivate der Software zu erzeugen; (2) Softwareprogramme, die im nicht aktivierten Zustand geliefert wurden, zu aktivieren oder (3) einem Dritten zu erlauben, diese Handlungen auszuführen. Es ist dem Benutzer gestattet, die Software zur Datensicherung oder Archivierung zu kopieren. Alle Kopien müssen dieselben Urheberrechts- und Eigentumshinweise in lesbarer Form enthalten wie die Originalsoftware und dürfen ausschließlich zu Sicherungszwecken verwendet werden. Xerox und/oder ihre Lizenzgeber, die als Drittbegünstigte dieses Lizenzvertrags mit Recht auf Vollstreckung betrachtet werden, behalten sämtliche Eigentumsrechte (einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte) an der Software. 2. FREMDHERSTELLERSOFTWARE: Die Software enthält möglicherweise Code, der von Fremdherstellern entwickelt wurde. Einige Fremdherstellermaterialien, die in dieser Software enthalten sind, unterliegen möglicherweise anderen in einer Datei „Readme“ bzw. „Liesmich“ enthaltenen Vertragsbedingungen, die als Download oder auf dem Datenträger der Software verfügbar sind. Falls die Vertragsbedingungen des Fremdherstellers Lizenzen beinhalten, die Quellcode verfügbar machen (wie die GNU Public License (GPL)), enthält die Datei „ReadMe“ bzw. „Liesmich“ den Quellcode bzw. Informationen zur Bezugsquelle für den Quellcode. 3. GARANTIE UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS: a. Xerox garantiert, dass die Datenträger, auf denen die Software ausgeliefert wird, für einen Zeitraum von 45 Tage ab Auslieferung frei von Materialfehlern sind. Xerox einzige Verpflichtung im Rahmen der hier angegebenen Garantie besteht darin, nach Xerox eigener Wahl und eigenem Ermessen (a) den Datenträger durch einen neuen Datenträger zu ersetzen, der der Garantie genügt, oder (b) ein anderes Lieferverfahren für die Software bereitzustellen. b. Sofern nicht anders oben angegeben, wird die Software im Istzustand ohne jegliche Garantie zur Verfügung gestellt. XEROX UND IHRE LIZENZGEBER GEBEN KEINE GARANTIE, DASS DIE SOFTWARE FEHLERFREI ODER OHNE UNTERBRECHUNGEN EINSETZBAR IST. DIE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE IST DIE EINZIGE GEWÄHRLEISTUNG UND ERSETZT JEDE ANDERE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BEGRENZT AUF STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTTAUGLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. XEROX LEHNT ZUDEM JEGLICHE HAFTUNG FÜR GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ERKLÄRUNGEN DURCH DRITTE AB. c. Die Software kann, ggf. nach Änderung, Computercode enthalten, durch den der ordnungsgemäße Betrieb oder die ordnungsgemäße Funktionsweise der Software und/oder des Systems, auf dem diese installiert ist, automatisch gesperrt werden kann. Eine solche Sperre kann aktiviert werden, wenn: (a) Xerox Zugriff auf die Software und/oder das System wie hier angegeben verweigert wird; (b) der Benutzer diesem Vertrag in anderer Weise zuwider handelt oder (c) die Lizenz des Benutzers beendet wird oder abläuft. 4. ENTSCHÄDIGUNG: Xerox übernimmt in dem Land, in dem die Niederlassung, bei welcher der Benutzer das System bezogen hat, registriert ist, die Verteidigung des Benutzers bei Ansprüchen wegen Verletzung des Patent- und Urheberrechts sowie die Begleichung daraus resultierender Forderungen. Diese Gewährleistung durch Xerox und ein solcher Rechtsanspruch haben nur dann Geltung, wenn der Benutzer Xerox innerhalb von 90 Tagen von dem Anspruch in Kenntnis setzt und sich mit der Verteidigung durch Xerox bzw. durch einen von Xerox Beauftragten einverstanden erklärt und zu diesem Zweck mit Xerox zusammenarbeitet. Xerox ist nicht für Gerichtskosten oder Abfindungen verantwortlich, die nicht im Zusammenhang mit Xerox entstehen, außer wenn Xerox eine entsprechende schriftliche Erklärung abgibt. Um einen Rechtsanspruch auch ohne Geltendmachung zu vermeiden, behält sich Xerox vor, ohne Belastung des Benutzers eine Lizenz zu erwerben oder die Software zu ersetzen oder die Entfernung der Software vom Benutzer zu fordern. Xerox Verpflichtungen im Rahmen dieses Abschnitts sind daran gebunden, dass der Benutzer die Software entfernt und nicht weiter verwendet, wenn Xerox zur Entfernung der Software auffordert und/oder einen Ersatz für die Software bereitstellt. Xerox kann nicht für Rechtsansprüche und damit verbundene Verbindlichkeiten außerhalb des Geltungsbereichs dieses Abschnitts haftbar gemacht werden, einschließlich und ohne Beschränkung derjenigen, die entstehen, wenn die Software auf Wunsch des Benutzers modifiziert wird, oder wenn die Software zusammen mit Systemen, Software oder anderen Materialien verwendet wird, die nicht von Xerox geliefert werden. 5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG: Ungeachtet eventuell auftretender Schäden sind die gesamte Haftung von Xerox und ihren Lizenzgebern im Rahmen dieses Vertrags und der ausschließliche Anspruch des Benutzers auf den vom Benutzer tatsächlich gezahlten Betrag, mindestens aber 10,00 US-Dollar beschränkt. XEROX BZW. IHRE LIZENZGEBER SIND UNTER KEINEN UMSTÄNDEN GEGENÜBER DEM BENUTZER FÜR SPEZIELLE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN DURCH DATEN-, GEWINNVERLUSTE ODER UNTERBRECHUNGEN DES GESCHÄFTSBETRIEBS) HAFTBAR, DIE AUF WELCHE WEISE AUCH IMMER DURCH ODER IN VERBINDUNG MIT DEM GEGENSTAND DIESES VERTRAGS ENTSTEHEN UND ZWAR AUCH DANN NICHT, WENN DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN XEROX, IHREN LIZENZGEBERN ODER WIEDERVERKÄUFERN VORHER ANGEKÜNDIGT WURDE ODER WENN DER OBEN ANGEGEBENE SCHADENSERSATZ SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT. DIE HIERIN DARGELEGTE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG IST IN BESTIMMTEN RECHTSGEBIETEN U. U. RECHTSWIDRIG UND FINDET IN DIESEM FALL KEINE ANWENDUNG; IN DIESEN FÄLLEN BESCHRÄNKT SICH DIE HAFTUNG VON XEROX UND IHREN LIZENZGEBERN AUF DIE GESETZLICHE MINDESTHAFTBARKEIT. 6. VERTRAGSENDE: Xerox kann die Lizenz des Benutzers für die Software aufheben (i) mit sofortiger Wirkung, wenn der Benutzer das System, für das die Software bereitgestellt wurde, nicht mehr benutzt oder nicht mehr in dessen Besitz ist oder ein Lizenzgeber für das System ist, für das die Software bereitgestellt wurde, und der erste Lizenznehmer nicht mehr im Besitz des Systems ist oder (ii) bei Beendigung eines Vertrags, unter dem der Benutzer das System gemietet oder geleast hat, oder (iii) mit sofortiger Wirkung im Falle einer wesentlichen Vertragsverletzung durch den Benutzer. Wenn der Vertrag auf eine der oben angeführten Arten beendigt wurde, muss der Benutzer alle Exemplare der Software an Xerox zurückgeben und die Software von allen Geräten entfernen, auf denen sie vom Benutzer geladen wurde. 7. Die Software wird mit eingeschränkten Rechten bereitgestellt. Der Benutzer verpflichtet sich, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die Einhaltung dieser Rechte durch US-Behörden sicherzustellen. Die Offenlegung, Nutzung oder Vervielfältigung der Software und der Begleitdokumentation unterliegen den Beschränkungen der Klausel "Commercial Computer-Restricted Rights" in der Federal Acquisition Regulation [US-Beschaffungsvorschrift] 52.227-19, sofern anwendbar, oder im Department of Defense Federal Acquisition Regulations Supplement [Anhang zu den Beschaffungsvorschriften des US-Verteidigungsministeriums]. 8. SALVATORISCHE KLAUSEL: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags sich durch ein Gesetz, eine Richtlinie, Anordnung oder Vorschrift einer Regierung oder einen endgültigen Entscheid eines Landes- oder Bundesgerichtshofs als ungültig erweisen, hat dies keine Auswirkungen auf die Durchsetzbarkeit anderer nicht als ungültig erachteter Bestimmungen. Wird eine Bestimmung dieses Vertrags durch eine zuständige Stelle nach der örtlichen Gesetzgebung als ungültig, unzulässig oder nicht durchsetzbar erklärt, wird die entsprechende Bestimmung, sofern nach der örtlichen Gesetzgebung zulässig, rechtlich so erweitert, dass sie den Absichten der Vertragsparteien genügt. 9. KEINE VERZICHTERKLÄRUNG: Jegliche Verzögerung oder Unterlassung vonseiten einer der Vertragsparteien, im Rahmen dieses Lizenzvertrags ein Recht oder eine Abhilfe geltend zu machen, wird nicht als Verzichtserklärung auf das betreffende Recht bzw. die Abhilfe oder auf andere Rechte oder Abhilfen ausgelegt. Alle Rechte der Vertragsparteien im Rahmen dieses Lizenzvertrags sind kumulativ und können separat oder gleichzeitig geltend gemacht werden. 10. GERICHTSSTAND: Dieser Vertrag wird nach dem Gesetz des Bundesstaats New York ohne Rücksicht auf die Auswahl der gesetzlichen Bestimmungen ausgelegt, und Rechtsstreite werden in den Gerichtsständen im Bundesstaat New York entschieden. Dieser Lizenzvertrag unterliegt nicht der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (UN-Konvention für Verträge im internationalen Warenhandel). 11. EXPORT: Der Benutzer führt die Software nicht (erneut) ohne entsprechende Genehmigungen von US-Behörden oder des US-Außenministeriums bzw. zu Zwecken, die in den jeweils anwendbaren Ausfuhrkontrollgesetzen verboten sind, aus. 12. VOLLSTÄNDIGKEIT DES VERTRAGS: Dieser Vertrag stellt den vollständigen Vertrag zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen oder Verträge in Bezug auf diesen Gegenstand. Änderungen oder Modifizierungen an diesem Vertrag sind nur bindend, wenn sie schriftlich vorgelegt werden und von einem offiziellen Vertreter beider Parteien unterzeichnet worden sind. Fernservice/Datenfernerfassung: Das Gerät kann mithilfe von Daten gepflegt und gewartet werden, die von Xerox automatisch vom Gerät abgerufen und an einem sicheren externen Ort gespeichert werden. Diese Daten dienen Xerox oder von einem von Xerox benannten Dienstleister als Grundlage für den Support und die Wartung des Geräts. Sie können auch für die Xerox-Gebührenabrechnung, für die Nachbestellung von Verbrauchsmaterialien und Austauschmodulen oder zur Produktverbesserung genutzt werden. Zu den übertragenen Daten gehören z. B. die Produktregistrierung, Zählerstände, verbleibende Nutzungsdauer von Austauschmodulen, Gerätekonfiguration und -einstellungen, Softwareversion, Daten zu Problemen und Fehlercodes. Die Übertragung dieser Daten erfolgt mit einer von Xerox festgelegten sicheren Methode. Die Funktion zur automatischen Datenübertragung erlaubt Xerox weder den Inhalt der auf Ihrem Gerät verarbeiteten oder gespeicherten Dokumente noch Ihre Informationsmanagementsysteme zu lesen, anzuzeigen oder herunterzuladen. Für Informationen zur Deaktivierung dieser Funktion siehe die Website xerox.com.